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Heuser Magazin 03-2014

Steuern · erweitern nicht den einkommensteu-errechtlichen Lohnbegriff, sondern stellen lediglich eine pauschalierende Erhebungs-form der Einkommensteuer zur Wahl und beziehen sich auf alle Geschenke an Ge-schäftsfreunde, und zwar unabhängig davon, ob ihr Wert 35 € überschreitet oder nicht. Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirek-tion Frankfurt am Main müssen bloße Auf-merksamkeiten (Sachzuwendungen aus Anlass eines besonderen persönlichen Er-eignisses, wie Geburtstag, Jubiläum) mit einem Wert bis zu 40 € (inklusive Umsatz-steuer) nicht mehr in die Bemessungsgrund-lage der Pauschalsteuer einbezogen werden. Wegen der Kompliziertheit der Vorschrift sollte in Einzelfällen der Steuerberater gefragt werden. 013 • www.heuser.de


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