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Heuser Magazin 03-2014

Steuern Mindestlohngesetz Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns gilt ab dem 01.01.2015 ein Mindestlohn von 8,50 € brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn wird alle zwei Jahre durch eine Mindestlohnkommission überprüft und ggf. angepasst. Viele Arbeitgeber, insbesondere Tarifgebundene Unternehmen, werden nun davon ausgehen, dass dieses Gesetz für sie keine Auswirkung hat. Doch Vorsicht, Tücken liegen wie sooft im Detail. Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer – auch für geringfügig Beschäftigte Das Mindestlohngesetz gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig vom Wohnsitz des Arbeit-nehmers und unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Die Regeln gelten auch für Grenzgänger und dau-erhafte Entsendungen. Auch geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer. Es gilt also auch für diese Personengruppe. Es gilt nicht für Auszubildende, Einstiegsqualifizierungen (§ 54a SGB III und §§ 68-70 Berufsbildungsgesetz) sowie Praktikanten, wenn ein Pflicht-Praktikum geleistet wird. Arbeitgeber sollten in jedem Fall prüfen, ob der firmeninterne Gebrauch des Begriffs Praktikant mit den gesetzlichen Definitionen übereinstimmt. Weiterhin sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom Mindestlohn ausgenommen. 018 • www.heuser.de


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