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Heuser Magazin 03-2014

Global Mobility Die Inflation ist in Argentinien mit etwa 20 – 30 % vergleichsweise hoch und die lokalen Gehäl-ter sind vergleichsweise niedrig. Bei Arbeitsver-trägen von Expatriates sollte deshalb geprüft werden, ob die Vergütung in lokaler Währung oder in einer anderen Währung erfolgen soll. Zur Vergütung schreiben die argentinischen Ar-beits- und Währungsbestimmungen zwingend vor, dass sie in Landeswährung auszuzahlen ist. Die Vergütung darf zwar vertraglich in € fest-gelegt sein, die Auszahlung muss aber zum Tageskurs umgerechnet in argentinischen Pesos erfolgen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber ver-pflichtet, für den Arbeitnehmer ein Konto einzu-richten, auf das er die Vergütungen einzahlt. Die meisten Expatriates wohnen im oder in un-mittelbarer Nähe zum Zentrum von Buenos Aires. Außerhalb ist es zwar ruhiger, allerdings muss auch die Entfernung zum Zentrum und der Verkehr berücksichtigt werden. Nach der gesetzlichen Regelung sind Mietverträge für eine Dauer von 2 Jahren abzuschließen. Die Mietdauer kann in beiderseitigem Einverständ- Die durch die USCIS durchgeführten Kontrollen sind unangekündigt und auf keine Betrugsvermutung bezo-gen. Die Inspektoren führen folgende Kontrollmaßnahmen durch: · Überprüfung der Existenz des antragstellenden Unternehmens, · Überprüfung der Richtigkeit der im Visumantrag nebst Anlagen eingereichten Informationen, · Aufnahme von Digitalbildern, · Überprüfung von Dokumenten, · Gespräche mit Unternehmensvertretern über den Arbeitsort, Arbeitsplatz, Arbeitszeit, Vergütung und Aufgabenbereich der L-1-Mitarbeiter. Die Ergebnisse der Kontrollen werden an das USCIS Fraud Detection and National Security Directorate weitergeleitet. Bei Verdacht auf Betrug werden weitere Untersuchungen durchgeführt oder der Fall wird an das US Immigration and Customs Enforcement (ICE) zur strafrechtlichen Ermittlung weitergeleitet. Zusätzlich zur Bestrafung droht in solchen Fällen die Verweigerung der Erteilung künftiger L-1-Visa und der Widerruf schon erteilter L-1 Visa. 07 • www.heuser.de nis auch um 1 oder mehrere Jahre verlängert werden. Für den Mietabschluss ist eine Sicherheit zu hinter-legen. Es ist ratsam, die Wohnung oder das Haus vor Bezug zu besichtigen und keine Vorauszahlungen zu leisten. Als vorübergehende Unterkunft eignen sich auch Touristenapartments. Diese sind in der Regel günstiger als Hotels. Aufgrund der hohen Inflation sind jährliche Mieterhöhungen üblich. Falls Möbel importiert werden, fällt eine Importsteuer in Höhe von etwa 50 % des Versicherungswertes an. Das Vertrauen in die Banken ist gering, höhere Summen werden daher nicht bei Banken angelegt, sondern in Grundstücke investiert. Da die Argentinier kaum Finanzierung und Hypotheken kennen, sind Kraftfahrzeuge vergleichsweise teuer und Wohneigentum in der Regel schuldenfrei. Die Kosten für die Krankenpflege werden über Steuer-einnahmen finanziert und sind von daher kostenlos. Die Ärzte sind gut ausgebildet. Allerdings ist die Ausstat-tung der Krankenhäuser nicht auf dem neuesten Stand. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist teuer, aber empfehlenswert. Privatschulen sind gut, aber teuer und verfügen oftmals nicht über genügend Räume. USA: Inspektionen bei Firmen mit L-1-Visa-Mitarbeitern Die U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) führen im Jahr 2014 unangekündigte In-spektionen bei Firmen durch, die ausländische Mitarbeiter auf Basis des L-1-Visums beschäfti-gen. Die Inspektionen sollen der Überprüfung der Einhaltung der Visa-Richtlinien dienen. Vorher haben sich die Kontrollen der USCIS weitgehend auf Arbeitgeber von Ausländern mit H-1B-Visa konzentriert. Die USCIS machen sich allerdings zunehmend Sorgen über das Potenzial für Betrug und Missbrauch durch Arbeitgeber von aus-ländischen L-1-Visa-Mitarbeitern. Das L-1-Visum ist für konzernintern entsandte Arbeit-nehmer vorgesehen. Es erleichtert die Entsendung von Personen in die USA, die mindestens 1 Jahr vor der Ent-sendung bei einem ausländischen verbundenen Unter-nehmen auf einer Leitungsposition oder als Spezialisten gearbeitet haben. Die leitenden Angestellten können aufgrund des L-1-Visums bis zu 7 Jahren, Spezialisten bis zu 5 Jahren in den USA beschäftigt werden. Hinweise für Expatriates in Argentinien


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