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Heuser Magazin 03-2014

Legal Management Wie gründe ich ein Unternehmen in der Volksrepublik China? Der stetig wachsende Markt in Asien wirkt auf viele Europäer anziehend. Doch wie gründet man ein Unternehmen in der Volksrepublik China? Zunächst stellt sich die Frage nach der Form der Firma – was ist möglich im Land des Lä-chelns? Herkömmliche Formen, wie das Ge-meinschaftsunternehmen oder Aktiengesell-schaften, sind gern gesehen, auch, wenn sie nur mit ausländischem Kapital finanziert sind. Seit nicht allzu langer Zeit ist es auch möglich, ein Unternehmen zu gründen, das sich vollstän-dig in ausländischem Besitz befindet (wholly foreign-owned enterprise – WFOE). Ebenfalls erst seit einigen Jahren ist es möglich, eine Handelsgesellschaft in der Freihandelszone Shanghai zu gründen. Es ist nicht notwendig, ein inländisches Mit-glied in seinem Unternehmen zu haben, tat-sächlich braucht man zum Beispiel für eine WFOE nur ein einziges Mitglied, welches auch ausländisch sein kann. Ein inländischer Berater ist aber durchaus zu empfehlen, da der Regist-rierungsprozess ein eher komplizierter ist. Verzicht des Arbeitnehmers auf Anspruch aus Betriebsvereinbarung Für die Zustimmung des Betriebsrats zu ei-nem Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Anspruch aus einer Betriebsvereinbarung ist ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats erforderlich. Dazu muss das Gremium ord-nungsgemäß über die für die Entscheidung bedeutsamen Umstände unterrichtet werden, insbesondere über den Umfang des Verzichts. Ein Arbeitgeber kann einen Aufhebungsver-trag unter der Voraussetzung anbieten, dass der Betriebsrat einem Teilverzicht auf einen Sozialplanabfindungsanspruch zustimmt. Für eine wirksame Beschlussfassung muss der Be-triebsrat aber nicht nur über die vereinbarte Abfindungssumme, sondern auch über die rechnerische Höhe der Sozialplanabfindung informiert werden. (Quelle: BAG, Urt. v. 15.10.2013, 1 AZR 405/12, DB 2014, S. 310) 010 • www.heuser.de Eine weitere Frage ist die Frage nach dem Kapital – Wie viel Startkapital wird verlangt? Von Stadt zu Stadt variie-ren die Voraussetzungen, doch das generelle Minimum für einen einzigen Investor bei einer WFOE liegt zwischen 3.600 € und 12.000 €. Bevorzugt wird jedoch ein Start-kapital, welches circa bei 120.500 € liegt. Neben dem aufzu-bringenden Startkapital fallen natürlich weitere Kosten an. Zunächst braucht man einen Agenten, dessen Gebühr je nach Qualität zwischen 1.200 € und 12.000 € liegt, wo-bei wegen den Übersetzerfähigkeiten wohl eher auf einen hochpreisigen Agenten zurückgegriffen werden sollte. Dazu kommen die Gebühren, die man bei den Ämtern entrichten muss. Auch hier hängen die Gebühren vom Standort des Unternehmens ab. Generell verhalten sich die Gebühren proportional zum Startkapital. Bei einem Startkapital unter 1,2 Mio. € liegen die Gebühren bei etwa 0.08 % des Kapitals, bei einem größeren Startkapital bei 0.04 %. Schon etwa 90 Tage nach Zugang des Antrages zur Registrierung hat man den Registrierungsprozess auch schon abgeschlossen und kann sich stolzer Inhaber eines Unternehmens in China nennen. Christina Albrecht


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