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Visa-Kompetenz-Zentrum

Das Visa-Kompetenz-Zentrum bietet einen nationalen und einen internationalen Vollservice für die Beantragung von Arbeitserlaubnissen in Deutschland und weiteren 149 Ländern der Welt.

Unser Nationaler Visaservice

Nationaler Visaservice

In Deutschland werden insgesamt zwei Aufenthaltstitel angeboten, die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis. Sie unterscheiden sich in Bezug auf die Gültigkeitsdauer. Während der Aufenthaltstitel befristet werden kann, wird die Niederlassungserlaubnis typischerweise unbefristet erteilt.

Aufenthaltstitel sind für insgesamt 11 unterschiedliche Personengruppen vorgesehen:

Unser Vollserviceangebot

  • Beratung bei der Auswahl des richtigen Visa-oder Arbeitserlaubnistyps

  • Unterstützung bei der Durchführung des Verfahrens

  • der Dokumentenaufbereitung

  • Übersetzungen

  • Legalisierung von Dokumenten

  • Durchführung von Verwaltungsverfahren und Prozessen

  • Rechtsberatung in Zuwanderungsrecht

Schengen Visaservice

A. Uniform Schengen Visa (USV):

Das einheitliche Schengen-Visum (USV) ist die Erlaubnis eines Schengen-Mitgliedsstaates, das gewünschte Gebiet zu durchqueren oder sich dort bis zur Höchstdauer von 90 Tagen pro Halbjahr für eine bestimmte Zeit aufzuhalten, wobei der Beginn dieses Zeitraums das Datum der Einreise ist.

Je nach dem Zweck der Reise schließt das einheitliche Schengen-Visum alle zwei Visum-Kategorien ein: „A“ und „C“.

I. Kategorie A:


Kategorie „A“ ist ein Flughafen-Transitvisum, das dem Inhaber erlaubt, sich im internationalen Transitbereich eines Flughafens des Schengen-Raums aufzuhalten, ohne das Schengen-Land zu betreten.

II. Kategorie C:


Kategorie „C“ ist ein Kurzaufenthaltsvisum, das dem Inhaber erlaubt, sich für einen bestimmten Zeitraum, abhängig von der Gültigkeit des Visums, in einem Schengen-Staat aufzuhalten. Diese spezielle Kategorie kann je nach dem Zweck der Reise in folgender Form erteilt werden:

  • Das Single-Visum oder auch Einfach-Visum erlaubt dem Inhaber die einmalige Einreise in ein Schengen-Land. Bei Verlassen des jeweiligen Schengen-Landes erlischt die Gültigkeit des Visums, selbst wenn die genehmigte Aufenthaltsdauer für dieses Land noch nicht abgelaufen ist.

  • Beim Double-Entry-Visum, auch Zweifach-Visum genannt, gelten die gleichen Bedingungen wie beim Single-Visum, wobei Sie zweimal in einen Schengen-Staat einreisen dürfen, was bedeutet, dass Sie während der Gültigkeitsdauer des Visums problemlos in einen Schengen-Staat einreisen, wieder ausreisen und erneut dort einreisen dürfen. 

  • Sobald Sie zum zweiten Mal aus diesem Land ausreisen, erlischt die Gültigkeit des Visums.

  • Das Multiple-Entry-Visum, auch Mehrfachvisum genannt, erlaubt das unbegrenzte Überschreiten der Staatsgrenzen eines Schengen-Landes. Dieses Visum erlaubt es dem Inhaber jedoch, sich im Schengen-Raum für eine Höchstdauer von 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres aufzuhalten, mit Beginn des Zeitraums zum Datum des Überschreitens der Staatsgrenze zwischen einem Schengen-Mitgliedsstaat und einem Drittland.

B. Limited Territorial Validity Visa (LTV):

Mit dem Visum mit beschränkter räumlicher Gültigkeit (LTV) können Sie nur das Schengen-Land bereisen, welches Ihnen das Visum ausgestellt hat oder, in bestimmten Fällen, spezifische Schengen-Staaten, die bei der Antragstellung ausdrücklich erwähnt wurden. Dieser Typ hat einen Ausnahmecharakter.

C. Das nationale Visum

Das nationale Visum der Kategorie „D“ wird für bestimmte Personen bewilligt, die in einem Schengen-Staat studieren, arbeiten oder sich dort dauerhaft aufhalten. Das nationale Visum berechtigt zu einer einmaligen Einreise und wird für Personen ausgestellt, die sich für eine bestimmte Zeit zu einem bestimmten Zweck in einem Schengen-Staat aufhalten müssen und danach wieder in ihr Heimatland zurückkehren. In bestimmten Fällen wird auch ein Mehrfachvisum ausgestellt, das den Inhaber zur unbegrenzten Überschreitung der Grenzen dieses Schengen-Staates sowie zum Bereisen des gesamten Schengen-Raums ohne zusätzliche Visumsbestimmungen berechtigt.

Um ein Mehrfachvisum zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Ein internationales Studentenprogramm berechtigt zu dem Visum, gültig für höchstens ein Jahr.

  • Ein ausländischer Studierender kann das Visum erhalten, wenn er/sie in einem Schengen-Staat ein vollständiges Studienprogramm beginnt. Das Visum wird ebenfalls für die Dauer eines Jahres erteilt mit der Möglichkeit zur Verlängerung.

  • Das Visum kann aufgrund einer pädagogischen Tätigkeit in einer höheren Einrichtung oder einem Forschungszentrum in einem der Schengen-Staaten für eine Person und deren enge Familien-mitglieder ausgestellt werden.

  • Das Visum kann für eine Fachkraft ausgestellt werden, die einen Schengen-Staat aufgrund ihrer Expertise bereist, sei es ein Sportler, Künstler oder eine Person mit einer anderen Form der Expertise mit der Absicht, dieselbe mit anderen zu teilen.

  • Das Visum kann in Ausnahmesituationen, zum Beispiel bei einem krankheitsbedingten Notfall gewährt werden, aufgrund dessen die betroffene Person nicht in der Lage ist, den Schengen-Raum im festgelegten Zeitraum zu verlassen.

Internationale Visa

Ranking und Service

Gemessen an der Häufigkeit der Arbeitserlaubnisanträge in 2017 wurden die meisten Anträge für die folgenden Länder gestellt:

  • USA

  • Russland

  • Südafrika

  • China

  • Venezuela

  • Paraguay

 

Die Schwerpunktzielländer ändern sich jährlich je nach dem, in welches Land unsere Mandanten ihre Mitarbeiter entsenden.

 

Die Bearbeitungsdauer der Arbeitserlaubnisanträge hängt in erster Linie von dem Umfang der notwendigen Dokumente und dem Umfang des Legalisierungserfordernisses ab. In zweiter Linie wird die Bearbeitungszeit von der Auslastung der Botschaften und Konsulate bestimmt. Sie ist in jedem Land anders.

Unser Vollservice umfasst folgende Leistungen:

  • Beratung bei der Auswahl des richtigen Visa-oder Arbeitserlaubnistyps

  • Unterstützung bei der Durchführung des Verfahrens

  • der Dokumentenaufbereitung

  • Übersetzungen

  • Legalisierung von Dokumenten

  • Durchführung von Verwaltungsverfahren und Prozessen

  • Rechtsberatung im Zuwanderungsrecht

Geschäftsreisevisa

Beantragung

Über unsere Kooperationspartner beantragen wir für Sie auch gerne Geschäftsreise- und Touristenvisa.

HEUSER News

Hier finden Sie unsere neuesten Veröffentlichungen für Magazine und Fachliteratur.

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