Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
in dieser Ausgabe darf ich bekannt geben, dass mir der Lawyer
Monthly Germany 2018 Award zuerkannt worden ist. Für den
Bereich Arbeitsrecht wurden meine Publikationen honoriert.
Wie Sie sicherlich wissen, publiziere ich überwiegend in den
Bereichen International Employment und Global Mobility.
Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir, Sie auf die in Kürze
erscheinende 5. Auflage des Buches „Auslandsentsendung
und Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter“ in Deutschland
hinzuweisen.
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen für das offenbar
ungebrochene Interesse an dieser Expertise ebenso bedanken,
wie für die Treue meiner Leserschaft. Ihre Aufgabenstellungen
haben dazu beigetragen, diese Publikation ständig weiterzuentwickeln.
In dieser Ausgabe des Magazins finden Sie wieder aktuelle
Nachrichten aus der Welt der Global Mobility! Ich hoffe, dass
Ihnen das Magazin ebenso zusagt wie meine Publikationen!
Ihr Achim Heuser
03 • www.heuser.de
Achim Heuser - Rechtsanwalt
Aktueller Tipp:
Neue EU Entsenderichtlinie
Ende Mai 2018 hat das Europäische Parlament über die überarbeitete Entsenderichtlinie 96/71/EG endgültig
abgestimmt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, haben die Mitgliedstaaten
dann zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in das nationale Recht umzusetzen. Gemäß den neuen Vorschriften
kann die Entsendung bis zu zwölf Monaten dauern und um weitere sechs Monate verlängert werden. Zum
besseren Arbeitnehmerschutz sollen die nationalen Branchentarifverträge angewendet werden. Bisher war
es nur in der Baubranche der Fall.
Haben Sie vor, ihre Mitarbeiter in ein anderes EU-Mitgiledstaat zu entsenden? Haben Sie den vertraglichen
Rahmen der Entsendung überprüft?
Unsere Kanzlei kann Sie bei diesen und anderen Fragen gerne unterstützen!
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